
Die
Kritik hat der
Gesetzgeber aufgenommen
und die Riester-Rente
vereinfacht. Wesentlich
ist hier, dass sechs der
elf so genannten
Zertifizierungskriterien
wegfallen. So galt bislang noch die Vorschrift, die Riester-Rente nur in monatlichen Raten auszuzahlen. Künftig können zu Beginn der Auszahlungsphase 30 Prozent (statt bisher 20 Prozent) des angesparten Kapitals ohne Verlust der erhaltenen Fördergelder entnommen werden. Weiterhin müssen die Versicherungen nicht mehr die Rückzahlung aller eingezahlten Beiträge garantieren, sondern können diese Sicherheit auf bis zu 85 Prozent senken. Riester-Sparer müssen dem Versicherer Änderungen beim Einkommen künftig nicht mehr mitteilen. Änderungen bei Familienstand und Sozialversicherungs-Status müssen weiterhin unverzüglich mitgeteilt werden. Zudem verlangt das Finanzamt den Antrag auf staatliche Zulage nur noch einmalig. Der Arbeitnehmer kann einen so genannten Dauerzulageantrag bei seiner Versicherung stellen.
Ab
2005 beträgt der
mindestens aus eigener
Tasche zu zahlende
Sockelbeitrag
einheitlich 60 Euro
jährlich. Die Zahl der
Zertifizierungskriterien
wird von elf auf fünf
verringert. Im Jahr 2005 müssen 2% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Der Staat unterstützt dabei den Zulagenberechtigten mit 76 Euro. Paare bekommen 152 Euro Zulage, wenn der Zulagenberechtigte und der Ehepartner jeweils einen eigenen Riester-Vertrag abschließen. Für jedes Kind gibt es zusätzlich 92 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 30.000 Euro/Jahr muss demnach einen Eigenbetrag von 264 Euro aufbringen und vom Staat gibt es 336 Euro hinzu. Das ergibt 600 Euro, also 2% von 30.000 Euro/Jahr. Darüber hinaus kann der gesamte Versorgungsaufwand (im Beispiel wären es 600 Euro) steuerlich geltend gemacht werden. (Maximal können 2005 1.050 Euro steuerlich geltend gemacht werden). Ist der Steuervorteil höher als die Gesamtzulage, erstattet das Finanzamt mit der Einkommenssteuererklärung den Differenzbetrag. Anspruch auf die staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose. Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rente pflichtversichert sind, erhalten z.Zt. noch keine Riester-Förderung. Eine genaue Übersicht, wer zum geförderte Personenkreis gehört, finden sie hier
Fazit: Ein Riestervertrag ist insbesondere für Menschen mit Kindern aber auch für Menschen mit hohem Einkommen (wegen den Steuervorteilen) eine vergleichsweise sichere Altersvorsorge mit relativ hoher Rendite. Meist reicht die Riester-Rente allein aber nicht aus, um die eigene Vorsorgelücke zu schließen. Schließlich war der Zweck lediglich die zusätzliche Lücke durch die Absenkung des Rentenniveaus abzufedern. Sie kann jedoch ein wesentlicher Baustein in Ihrem individuellen Vorsorgeplan sein. |