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Seit 2005 gibt es in
Deutschland eine weitere Form
der Altersvorsorge,
die vom Staat gefördert wird -
die Basis-Rente (Rürup-Rente). |
Private
Rentenversicherungen mit
Steuerspar-Effekt
Im Prinzip
funktioniert diese neue Form der
Altersvorsorge ähnlich wie die
gesetzliche Rentenversicherung:
Sie zahlen monatlich Beiträge
ein und erhalten als Rentner
monatlich Beiträge.
"Erfinder"
dieser staatlich geförderten
privaten Rentenversicherung ist
der Wirtschaftsexperte Bert
Rürup.
Seine Idee
war es, eine zusätzliche Form
der Privaten Altersvorsorge zu
schaffen, die dem Versicherten
ab 60 eine monatliche
Rentenzahlung garantiert.
Im
Unterschied zur Riester-Rente,
die vom Staat mit Zulagen
gefördert wird, profitiert der
Sparer bei der Rürup-Rente von
Steuervorteilen (siehe
Kasten). Daher ist diese Form
der Altersvorsorge besonders
für Selbstständige interessant,
die nicht
rentenversicherungspflichtig
sind. |
Basis-Rente:
Einzahlung:
2005 erkennt das Finanzamt 60
Prozent der Beiträge als
Sonderausgaben an (max. 12.000
Euro bei Singles, 24.000 Euro
bei Ehepaaren); dieser
Prozentsatz wächst in den
kommenden Jahren
Auszahlung:
Rente muss wie die gesetzliche
Rente versteuert werden; dabei
gilt: Je später der
Rentenbeginn, desto höher der zu
versteuernde Anteil. |
Folgende Bedingungen müssen
erfüllt sein:
- Die monatliche Rente wird
frühestens mit 60 Jahren ausgezahlt
- Im Unterschied zur "klassischen"
Rentenversicherung gibt es bei der
Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht;
der abgesparte Betrag darf nicht auf einen Schlag ausgezahlt, sondern
muss verrentet werden.
- Die Police darf nicht verkauft,
vererbt, beliehen, übertragen oder
kapitalisiert werden
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Steuerlich absetzbare
Rentenbeiträge insgesamt |
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Zur gesetzlichen
Rentenversicherung,
berufsständischen
Versorgung und zur
Rürup-Rente
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Alleinstehende
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Ehepaare
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2005
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bis 12.000 Euro
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bis 24.000 Euro
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2025
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bis 20.000 Euro
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bis 40.000 Euro
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Insgesamt können 2005 60
Prozent der Altersvorsorge-Investition
bei der Steuer geltend gemacht werden.
Dieser Satz steigt in Zukunft jährlich
um zwei Prozentpunkte bis auf 100
Prozent im Jahr 2025. Gleichzeitig
steigen Jahr für Jahr die Steuersätze
für die nachgelagerte Besteuerung der
Rente. |