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Basis-Rente

Seit 2005 gibt es in Deutschland eine weitere Form der Altersvorsorge,
die vom Staat gefördert wird - die Basis-Rente (Rürup-Rente).


Private Rentenversicherungen mit Steuerspar-Effekt


Im Prinzip funktioniert diese neue Form der Altersvorsorge ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung:
Sie zahlen monatlich Beiträge ein und erhalten als Rentner monatlich Beiträge.

"Erfinder" dieser staatlich geförderten privaten Rentenversicherung ist der Wirtschaftsexperte Bert Rürup.

Seine Idee war es, eine zusätzliche Form der Privaten Altersvorsorge zu schaffen, die dem Versicherten ab 60 eine monatliche Rentenzahlung garantiert.

Im Unterschied zur Riester-Rente, die vom Staat mit Zulagen gefördert wird, profitiert der Sparer bei der Rürup-Rente von Steuervorteilen (siehe Kasten). Daher ist diese Form der Altersvorsorge besonders für Selbstständige interessant, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Basis-Rente:

Einzahlung:
2005 erkennt das Finanzamt 60 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben an (max. 12.000 Euro bei Singles, 24.000 Euro bei Ehepaaren); dieser Prozentsatz wächst in den kommenden Jahren

Auszahlung:
Rente muss wie die gesetzliche Rente versteuert werden; dabei gilt: Je später der Rentenbeginn, desto höher der zu versteuernde Anteil.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Die monatliche Rente wird frühestens mit 60 Jahren ausgezahlt
- Im Unterschied zur "klassischen" Rentenversicherung gibt es bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht;
  der abgesparte Betrag darf nicht auf einen Schlag ausgezahlt, sondern muss verrentet werden.
- Die Police darf nicht verkauft, vererbt, beliehen, übertragen oder kapitalisiert werden

Steuerlich absetzbare Rentenbeiträge insgesamt
Zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen
Versorgung und zur Rürup-Rente
 
Alleinstehende
Ehepaare
2005
bis 12.000 Euro
bis 24.000 Euro
2025
bis 20.000 Euro
bis 40.000 Euro

Insgesamt können 2005 60 Prozent der Altersvorsorge-Investition bei der Steuer geltend gemacht werden. Dieser Satz steigt in Zukunft jährlich um zwei Prozentpunkte bis auf 100 Prozent im Jahr 2025. Gleichzeitig steigen Jahr für Jahr die Steuersätze für die nachgelagerte Besteuerung der Rente.















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