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Private Altersvorsorge

Kaum ein gesellschaftliches Problem ist langfristig so wichtig für die Bevölkerung wie die Altersvorsorge.

Private Renten- und Lebensversicherungen, Basis-Rente, Riester-Rente ... es gibt verschiedene Möglichkeiten privat für das Alter vorzusorgen.
Sie haben die Wahl: freie Vorsorgeformen oder Rentenversicherungen mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen.
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Unsere Gesellschaft altert zusehends: Immer mehr Rentner stehen immer weniger Arbeitnehmern gegenüber. Eine Reihe von Reformen sollen unser Rentenversicherungssystem vor dem Kollaps retten. Dabei setzt der Gesetzgeber immer mehr auf die private Vorsorge des Einzelnen.

Mit der Rentenreform 2004 wurde ein so genannter Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt. Er berücksichtigt die Zahl der Rentenempfänger im Verhältnis zur Menge der Arbeitnehmer, wenn es darum geht, die Höhe der Rentenanpassung festzulegen. Werden die Zahlenden weniger - und davon können wir künftig ausgehen - fällt auch die nächste Rentenerhöhung entsprechend mager aus. Wer seinen Lebensstandard im Alter nur halbwegs halten will, muss deshalb vor allem eines tun: privat vorsorgen.

Das bewirkt das Alterseinkünftegesetz
In seinem Urteil vom 1. März 2002 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Rentner, die Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, gegenüber Pensionären steuerlich benachteiligt werden. Diese Ungleichheit muss der Gesetzgeber bis zum März 2005 aufheben - und dazu dient das so genannte Alterseinkünftegesetz:
Ab 2005 werden schrittweise die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von der Besteuerung befreit; parallel dazu greift das Finanzamt künftigen Rentnern immer tiefer in den Geldbeutel (= nachgelagerte Rentenbesteuerung).
Vor allem jüngere sollten künftig stärker über eine zusätzliche private Absicherung für das Alter nachdenken. Grund: Sie müssen ihre gesetzliche Rente später voll versteuern. Im Jahr 2040 wird die gesamte Rente steuerpflichtig sein.
Los geht's ab 2005. Dann müssen Rentner die Hälfte ihrer gesetzlichen Rente versteuern.

Versteuerung der Rente
Nach dem "Alterseinkünftegesetz" müssen alle die bereits Rente beziehen, oder im Jahr 2005 in Rente gehen, die Hälfte ihrer Rente versteuern. Von diesem steuerpflichtigen Teil zieht das Finanzamt allerdings noch Posten wie Kranken- und Pflegeversicherung ab. Wer heute schon Rentner ist, kann daher ab 2005 18.900/37.800 Euro (Alleinstehend/Ehepaare) Rente steuerfrei kassieren. Einkünfte aus Mieten, Zinsen und Dividenden können heutige Rentner bis zu einem Freibetrag von 1908 Euro im Jahr steuerfrei kassieren. Allerdings sinkt dieser Freibetrag bis zum Jahr 2040 auf null. Von da an unterliegt jede Rente voll der Steuer.

Von Steuererleichterungen profitieren auch künftig einige Formen der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge - allerdings nur, wenn das angesparte Kapital am Ende der Vertragslaufzeit nicht auf einen Schlag, sondern als monatliche Rente ausbezahlt wird. Diese Bedingung erfüllt die klassische Kapitallebensversicherung nicht, bei allen Neuverträgen ab 2005 müssen deshalb die Erträge teilweise versteuert werde
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