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Betriebliche Altersvorsorge (BAV)  -  Unterstützungskasse

Aufbau
und
Beiträge

 

Die Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die im Auftrag eines Arbeitgebers betriebliche Altersversorgung gewährt. Die Finanzierung kann sowohl im Wege des Entgeltverzichts als auch durch Aufwendungen des Arbeitgebers erfolgen. Im Gegenzug erhält der Mitarbeiter von der Unterstützungskasse eine Zusage auf betriebliche Versorgung, die durch eine kongruente Lebensversicherung rückgedeckt ist.

Der besondere Vorteil: Der jährliche, steuerfreie Dotierungsrahmen ist nahezu unbegrenzt, so lassen sich auch größere Versorgungslücken steuerbegünstigt ausgleichen.


Anwartschaft
und
Leistung

 

Scheidet ein Mitarbeiter vorzeitig aus dem Unternehmen aus, bleiben gesetzlich unverfallbare Versorgungsanwartschaften erhalten. Für den Fall der Insolvenz besteht eine Sicherungspflicht des Arbeitgebers über den Pensionssicherungsverein. Der kostengünstige Beitritt des Arbeitgebers ermöglicht eine vollständige Auslagerung und professionelle Verwaltung des Betriebsrentensystems.




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