Aufbau
und
Beiträge
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Die Pensionszusage ist
ein unmittelbares,
bilanzierungspflichtiges
Versorgungsversprechen eines
Arbeitgebers an seine
Mitarbeiter und dessen
versorgungsberechtigte
Hinterbliebenen. Der
Arbeitgeber verpflichtet
sich, im Alter, Todesfall
oder auch bei
Berufsunfähigkeit des
Arbeitnehmers Leistungen aus
eigenem Betriebsvermögen zu
erbringen. Zur planmäßigen
Finanzierung der
Versorgungsleistungen wird
die Zusage in der Regel
durch eine Versicherung und/
oder Investmentfonds
rückgedeckt. Bei optimaler
Gestaltung des Modells
fließt dem Arbeitgeber im
Leistungsfall aus dem
Rückdeckungskonzept genau
die Liquidität zu, die
benötigt wird, um das
Versorgungsversprechen
gegenüber seinem Mitarbeiter
zu erfüllen. Die
Finanzierung einer
rückgedeckten Pensionszusage
kann sowohl durch den
Arbeitgeber als auch durch
den Mitarbeiter im Wege des
steuerfreien Gehaltsverzicht
erfolgen. |