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Betriebliche Altersvorsorge (BAV)  -  Pensionszusage

Aufbau
und
Beiträge

 

Die Pensionszusage ist ein unmittelbares, bilanzierungspflichtiges Versorgungsversprechen eines Arbeitgebers an seine Mitarbeiter und dessen versorgungsberechtigte Hinterbliebenen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, im Alter, Todesfall oder auch bei Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers Leistungen aus eigenem Betriebsvermögen zu erbringen. Zur planmäßigen Finanzierung der Versorgungsleistungen wird die Zusage in der Regel durch eine Versicherung und/ oder Investmentfonds rückgedeckt. Bei optimaler Gestaltung des Modells fließt dem Arbeitgeber im Leistungsfall aus dem Rückdeckungskonzept genau die Liquidität zu, die benötigt wird, um das Versorgungsversprechen gegenüber seinem Mitarbeiter zu erfüllen. Die Finanzierung einer rückgedeckten Pensionszusage kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Mitarbeiter im Wege des steuerfreien Gehaltsverzicht erfolgen.


Anwartschaft
und
Leistung

 

Scheidet ein Mitarbeiter vorzeitig aus dem Unternehmen aus, bleiben gesetzlich unverfallbare Versorgungsanwartschaften erhalten. Für den Fall der Insolvenz besteht eine Sicherungspflicht des Arbeitgebers über den Pensionssicherungsverein. Für Versorgungsberechtigte, die nicht in den Schutzbereich der gesetzlichen Insolvenzsicherung fallen - wie z.B. beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer - kann der Insolvenzschutz durch Einräumung eines Pfandrechts an der bestehenden Rückdeckungsversicherung aufgebaut werden.




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