Anwartschaft
und
Leistung
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Für die langfristige
Sicherstellung der
Versorgungsleistungen setzt
die Pensionskasse auf eine
breit gemischte und rentable
Kapitalanlage mit
garantierter Verzinsung. Der
Arbeitgeber führt die
Versorgungsbeiträge an die
Pensionskasse ab.
Der Mitarbeiter erhält einen
direkten Anspruch gegenüber
der Pensionskasse, von der
er die Leistungen im
Versorgungsfall auch
unmittelbar bezieht.
Auch im Falle des
vorzeitigen Ausscheidens
oder bei Insolvenz des
Arbeitgebers bleiben die
Versorgungsanwartschaften
auf Grund des
unwiderruflichen
Bezugsrechts zu Gunsten des
Arbeitnehmers
uneingeschränkt erhalten.
Wechselt der Arbeitnehmer
seinen Arbeitgeber können
unverfallbare
Versorgungsanwartschaften im
Rahmen der Portabilität auf
den Nachfolgearbeitgeber
übertragen werden. Auch die
Mitnahme des
Versicherungsvertrages und
Fortsetzung mit privaten
Beiträgen ist grundsätzlich
möglich.
Ein weiterer Vorteil: Die
Versorgungsansprüche im
Rahmen einer Pensionskasse
sind nicht
insolvenzsicherungspflichtig.
Auch der Beitritt sowie die
gesamte Verwaltung und das
Rentenmanagement der
lebenslangen
Rentenleistungen innerhalb
der Pensionskasse
bleiben für alle Arbeitgeber
kostenfrei. |