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Betriebliche Altersvorsorge (BAV)  -  Direktversicherung

Aufbau
und
Beiträge

 

Die Direktversicherung wurde im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes zum 1.1.2005 neu geordnet und in das System der sogenannten nachgelagerten Besteuerung integriert. Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seiner Mitarbeiter abschließt. Die steuerfreien Prämien können der Arbeitgeber oder der Mitarbeiter selbst im Wege der Entgeltumwandlung finanzieren. Bis zu 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West können jährlich zu Gunsten einer Direktversicherung aufgewendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Beitrag sogar um weitere 1.800 Euro jährlich erhöht werden.


Anwartschaft
und
Leistung
 

Im Versorgungsfall fließen die Leistungen dem Arbeitnehmer oder seinen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen zu. Erst dann sind die fälligen Zahlungen steuerpflichtig. Auch im Fall des vorzeitigen Ausscheidens oder bei Insolvenz des Arbeitgebers bleiben die Versorgungsanwartschaften auf Grund des unwiderruflichen Bezugsrechts zugunsten des Arbeitnehmers uneingeschränkt erhalten. Wechselt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber können unverfallbare Versorgungsanwartschaften im Rahmen der Portabilität auf den Nachfolgearbeitgeber übertragen werden. Auch die Mitnahme des Versicherungsvertrages und Fortsetzung mit privaten Beiträgen ist grundsätzlich möglich.





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